Rehabilitationssport Bremen
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Rehabilitationssport

die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 1.1.2011 gilt für beide ergänzenden Leistungen nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX.

 

Die/der Versicherte mit Verordnung von Rehabilitationssport wird von seiner Krankenkasse bei der Wahl eines Rehabilitationsanbieters beraten.

Wir halten eine Liste der Vereine und Gruppen vor, die nach der uns vorliegenden jeweils aktuellen Liste der Krankenkassenverbände für den Rehabilitationssport zugelassen sind (zuletzt ergänzt und geändert zum 01.10.2011).

Bitte beachten Sie zu den Inhalten und Standards unsere Ausführungen auf der Seite "rechtliche Hinweise zu den Angeboten"

Die Liste der Vereine, die Rehabilitationssport anbieten kann abgefordert werden per Email  behinderten-sportverband-bremen@nord-com.net