Rehabilitationssport Bremen
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Finanzamt Bremen Mitte Steuer-Nr.: 71-609-01394

 Leitfaden: Mitgliedschaft und Aufnahme in die Anbieterliste Rehabilitationssport für das Land Bremen

Der Weg zur Mitgliedschaft:

Sie müssen als Verein oder als gemeinnützige Einrichtung Mitglied im Behinderten Sportverband Bremen e.V. sein.

Sie müssen folgende Grundvoraussetzungen nachweisen:

Satzung muss vorgelegt werden zur Prüfung

Soweit Sie Mitglied im Landessportbund Bremen e.V. sind, ist die Bescheinigung dazu vorzulegen (schon wegen eines dann evtl. bestehenden Versicherungsschutzes)

Sie müssen Ihren Sitz im Land Bremen haben. – Soweit Sie den Sitz Ihres Vereins oder Ihrer Vereinigung außerhalb Bremens haben, müssen Sie zuerst die Eingangsvoraussetzungen einer Mitgliedschaft in dem für Ihr Bundesland zuständigen Behinderten Sportverband erfüllen und dort ordentliches Mitglied werden (dann brauchen Sie die vorstehenden Unterlagen nicht hier vorzulegen, da die Bescheinigung der Mitgliedschaft von dem zuständigen Landesverband uns auf Nachfrage zugestellt werden wird.

Mit der Mitgliedschaft im Landesverband erwerben Sie sich das Recht, Übungsleiter zu den Bedingungen des BSB e.V. in Übereinstimmung mit den Ausbildungsrichtlinien des DOSB e.V. als Fachübungsleiter Behindertensport (Lizenzstufe C) oder auch als Fachübungsleiter Rehabilitationssport (Lizenzstufe B) ausbilden zu lassen.

Dies betrifft die Preise der Lehrgänge nicht das Zugangsrecht.

Aufgrund einer Kooperation mit der DRV Braunschweig-Hannover und Oldenburg-Bremen können Fachübungsleiter Rehabilitationssport (Schwerpunkt Orthopädie) eine Zusatzausbildung „Medizinische Trainingstherapie (MTT)" als Zweitkräfte absolvieren.

Der Weg zum Leistungsanbieter "Rehabilitationssport" nach den "Rahmenrichtlinien für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining" in der derzeit gültigen Fassung:

Aufgrund der Mitgliedschaft im Landesverband besteht die Möglichkeit, neben Breitensport- und Leistungssportgruppen „Behindertensport" auch Rehabilitations-sportgruppen aufzubauen.

In solchen Gruppen können Sie bei entsprechender Zulassung auch Verordnungen auf Kostenübernahme von Rehabilitationssport für Teilnehmer unter bestimmten Bedingungen abrechnen.

Sie müssen für die entsprechend geplanten Gruppen im Land Bremen die bundeseinheitlichen Formblätter ausfüllen und zur Prüfung an den Landesverband zurück geben - diese erhalten Sie auf Anforderung per Email behinderten-sportverband-bremen@nord-com.net

Soweit damit Nachweise verbunden sind, sind diese hier vorzulegen mit den ausgefüllten Formblättern.

Aufgrund der Prüfung wird hier entschieden, ob die gemeldeten und beantragten Gruppen die Bedingungen für die Erbringung von Rehabilitationssport erfüllen.

Wenn dies der Fall sein sollte, wird das Ergebnis der Vorprüfung den Krankenkassenverbänden des Landes Bremen zur abschließenden Zustimmung vorgelegt.

Wenn vorn dort kein Widerspruch bis zum nächsten Listungstermin erfolgt bzw. vorab ebenfalls zugestimmt wird, wird/werden die Gruppe/Gruppen in ein Anbieterverzeichnis aufgenommen.

Diese Anerkennung gilt vorläufig für 2 Jahre ab Aufnahme. - Spätestens 4 Monate vor Ablauf der Zulassung von Gruppen muss von Ihnen die Verlängerung der Zulassung beantragt werden (schriftlich auf vorgeschriebenem Formblatt - anzufordern per Email behinderten-sportverband-bremen@nord-com.net

Ab sofort werden Zertifikate nur noch ausgehändigt, wenn die Gruppe/die Gruppen in dem Anbieterverzeichnis aufgenommen wurden mit der Angebotsnummer des BSB e.V. (bis zur Aufnahme nur vorläufig erteilt).

Das Prüfungsverfahren für das Land Bremen wird bei erstmalig bekanntgewordenen Sportstätten, die hier unbekannt sind durch Inaugenscheinnahme der Sportstätte (Besichtigung und Prüfung der schriftlichen Angaben) durchgeführt. Insofern ist es evtl. nicht gänzlich kostenlos, da die Kosten der Prüfung (sie fallen höchstens einmal an pro Sportstätte) dem Verein bzw. den Gruppen belastet werden. 

Die Beiträge für die Vereine und Gruppen ergeben sich aus den Beschlüssen zur Mitgliederversammlung und werden bei der Beratung bekannt gegeben.

Zusätzlich müssen die Vereine jedoch pro Gruppe u.U. mit Versicherungskosten in Höhe von bis zu 42,50 € jährlich z.Zt. pro Gruppenzeit rechnen für die obligatorische Sportunfallversicherung der ARAG für Nichtmitglieder, soweit ein solcher Versicherungsschutz nicht über die evtl. Mitgliedschaft beim LSB e.V. besteht oder anderweitig nachgewiesen werden kann.

Weitere Versicherungen, die erforderlich sein können, um die finanziellen Belastungen des Vereins oder der Übungsleiter bei Schadensfällen zu minimieren sind:

Betriebshaftpflichtversicherung (bei Mitgliedschaft im LSB e.V. immer gegeben)

Übungsleiterhaftpflichtversicherung (bei Mitgliedschaft im LSB e.V. immer gegeben)

Wo Sie jedoch Ihre Versicherungen abschließen ist nicht von Belang, jedoch ist der Versicherungsschutz der Nichtmitglieder hinsichtlich der in der Rahmenvereinbarung geforderten Unfallversicherung auf jeden Fall nachzuweisen.

Weitere Einzelheiten auf Nachfrage

Reinhard Lutz  (2. Vorsitzender)

Beauftragter für Lehre, Ausbildung, Rehabilitationssport und MTT 

Ruf: 0179 9074015 / 0421-3312903 (privat)

E-Mail: reinhard.lutz@o2online.de (privat)

 

was Sie wissen und tun müssen, um Mitglied im BSB e.V. und evtl. Leistungsanbieter für Rehabilitationssport zu werden oder zu bleiben